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Mitglied von: Biolysa e.V.
Verband Baubiologie (VB)
Baubiologe IBN

Gutachten, Bauphysik - Asbest-Analysen
Im Gegensatz zu vielen anderen Schadstoffen ist bei Asbest das Hauptproblem das Gefährdungspotential, atembare Fasern können freigesetzt werden. Fasern werden während der Beschädigung freigesetzt, auch beim mechanischen Bearbeiten wie z.B. Abschaben, Abschleifen, Abstrahlen.Ist ein Produkt in Ruhe, setzt es normalerweise keine Asbestfasern frei.
Asbestfasern sind längsspaltbar, dh. sie spalten sich während der Beschädigung in feinste, schwebfähige Fasern auf und können so tief in die Lunge gelangen. Im Körpergewebe verweilen sie Jahrzehnte, stechen Zellen auf und können so 20 bis 30 Jahre später Krebs auslösen.
Wenn Arbeiter jahrelang hohe Konzentrationen eingeatmet haben, kann auch eine Staublungenerkrankung entstehen, die Asbestose. Asbestosen werden wegen der Atembeschwerden häufig von Erstickungsängsten begleitet.
Derzeit erkranken jährlich Tausende ehemalige Handwerker (z.B. Dachdecker) neu an Lungenkrebs aufgrund von Asbestfasern, die sie in den 70er Jahren eingeatmet haben. Diese Zahlen haben wegen der hohen Behandlungs- und Entschädigungskosten in den 80er und 90er Jahren zum Umdenken von Berufsgenossenschaften und Gesetzgeber geführt.
Die Vorschriften zum Umgang mit Asbest sind inzwischen scharf, werden oft aber nicht eingehalten.

Asbestfasern unterm Rasterelektronenmikroskop.
Foto: Institut Dr. Klingele, München
Schwach gebundene Asbestprodukte setzen schon bei kleinen Beschädigungen große Fasermengen frei. Für sie gibt es besondere Vorschriften (die Asbest-Richtlinien), nach denen bei genutzten Innenräumen das Gefährdungspotential und somit die Dringlichkeit der Sanierung in Abhängigkeit von Beschaffenheit, Lage und Zustand zu bewerten ist.
Bei fest gebundenen Asbest-Produkten (z.B. Asbestzement) werden deutlich weniger Fasern freigesetzt. Hier reicht es in der Regel aus, bei ohnehin beabsichtigten Arbeiten daran die Arbeitsschutzvorschriften (TRGS 519) einzuhalten. Es gilt die Ermittlungspflicht nach Gefahrstoffverordnung, dh. der Verantwortliche muss vor Beginn der Arbeiten sicherstellen, dass keine Asbestprodukte unerkannt bleiben.
Die folgenden Ausführungen entbinden den Verantwortlichen nicht von der Ermittlungspflicht.
Asbesthaltige Bodenbeläge sind bis Mitte der achtziger Jahre in Gebäuden, besonders auch in Wohnräumen verwendet worden. Heutzutage sind Verwendung und Verkauf in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung verboten. Im Moment der Beschädigung oder bei unsachgemäß durchgeführter Demontage (Entfernen, Abschleifen, Abschaben) können hohe Konzentrationen an Asbestfasern entstehen und den betoffenen sowie umliegende Räume kontaminieren.
" Flex-Platten" (Vinyl-Asbest-Fliesen, PVC-Platten): Quadratische Platten mit einer Kantenlänge von 25 cm, leicht marmorierte Oberfläche, meist grau oder beige, aber auch z.B rot, gelb, schwarz, blau, eine homogene Mischung mit ca. 15 % Asbest in festgebundener Form (die häufig verwendet schwarz-braunen Bitumenkleber enthalten oft ebenfalls Asbest).
Flex-Platten in gutem Zustand (dh. sie sind nicht brüchig und bröckeln nicht) sind relativ ungefährlich und müssen normalerweise nicht entfernt werden.

Sanierung unverzüglich erforderlich:
Stark beschädigter CV-Belag.
Foto: Mim
Cushion-Vinyl-Beläge ("CV"-Beläge): Lageartig aufgebaute PVC-Bahnenware, meist auffälliges Fliesendekor, z.B. strukturierte Oberfläche, auf der Unterseite mit Asbest-Pappe beschichtet, diese etwa 1 mm starke Schicht enthält 90 % schwach gebundenes Asbest. Diese Beläge haben wegen der schwachen Bindung der Asbestfasern ein wesentlich höheres Gefährdungspotential als Flex-Platten.
Es gibt PVC-Fußbodenbeläge aus den sechziger Jahren, die auf der Rückseite eine 5 mm starke Schicht aus Jutefilz besitzen. Diese sind in der Regel asbestfrei.
In folgenden Materialien kann ebenfalls Asbest enthalten sein:
Zwischenlagen von Linoleum- und Stragulabelägen,
Estrich- und Klebematerialien: Asbest ist im Material gebunden, bei Fräs- und Schleifarbeiten werden Asbestfasern freigesetzt.
Sofern vorhanden, feuchten Sie ein loses Bruchstück an und verpacken es ohne weitere Beschädigung staubdicht, z.B. in einem Plastikbeutel. Wenn nicht, schneidet man von der Randleiste her nach entsprechendem Anfeuchten mit einem scharfen Teppichmesser ein kleineres Stück (Kantenlänge 1 bis 5 cm) heraus und verpackt es staubdicht. CV-Beläge mit möglicherweise schwach gebundenem Asbestrücken müssen vom Fachmann beprobt werden.
Die Probe senden Sie nach Rücksprache zur Untersuchung ein.
Bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien muss eine Fachfirma herangezogen werden. Die Firma muss bei allen Sanierungsarbeiten, dem Abtransport und der Deponierung der asbesthaltigen Materialien die Vorschriften der TRGS 519 einhalten.
Aus Sicherheitsgründen hat der Webseitenbetreiben die Hinweise und Anleitungen bzgl. einer Asbestsanierung entfernt. Nichtautorisierte Personen haben die Anleitung genutzt und nicht Fachgerecht saniert. Es wurden möglicherweise irreparabel Gesundheitsschäden verursacht.
Bei nicht ordentlicher Durchführung soll man sich sofort an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt wenden. Das Gewerbeaufsichtsamt muss der Anzeige sofort nachgehen. Ausreden wie "es ist schon Freitag Mittag" gelten nicht. Bei groben Verstößen (z.B. herumfliegende Platten oder Hochdruckreinigung von Dächern) kann auch die Polizei angerufen werden.
Die lungengängigen Asbestfasern sind im Material fest gebunden. Asbestzement verwittert im Freien zwar und setzt dabei Fasern frei, aufgrund der geringen gemessenen Raumluftkonzentrationen im Bereich der Hintergrundbelastung ergibt sich in der Regel kein Handlungsbedarf.
Seit 1.1.1992 besteht in Deutschland ein Verwendungsverbot für Asbestzement.
Staubfreisetzung und damit Gefahr besteht bei Bruch - bei unabsichtlichem, wie z.B. beim Fußballspiel vor der Hausfassade - und bei den verschiedenen Arbeiten: Hochdruckreinigen, Bohren, Sägen, Schleifen oder bei unsachgemäßem Entfernen.
Das Niederschlagswasser vom Dach aus Unbeschichtete Asbestzementplatten
darf ganz normal in die Kanalisation geleitet werden, es ist aber wegen dem
möglichen
Gehalt an abgewetterten Asbestfasern nicht empfehlenswert, dieses Wasser
weiterzuverwenden, z.B. für die Gartenbewässerung.
Am besten klären Sie vorher bei der Gemeinde, wo Sie die Blumenkästen abgeben können. Meist ist es der Bauhof oder Wertstoffhof. Der Blumenkasten wird dann befeuchtet und ohne ihn zu beschädigen staubdicht verpackt (großer Müllbeutel).

So nicht: Asbestzement-Bruchstücke nach Sanierung.
Foto: Ulrich-Raithel
Bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien muss eine Fachfirma herangezogen werden. Die Firma muss bei allen Sanierungsarbeiten, dem Abtransport und der Deponierung der asbesthaltigen Materialien die Vorschriften der TRGS 519 einhalten.
Aus Sicherheitsgründen hat der Webseitenbetreiben die Hinweise und Anleitungen bzgl. einer Asbestsanierung entfernt. Nichtautorisierte Personen haben die Anleitung genutzt und nicht Fachgerecht saniert. Es wurden möglicherweise irreparabel Gesundheitsschäden verursacht.
Bei nicht ordentlicher Durchführung soll man sich sofort an das örtliche
Gewerbeaufsichtsamt wenden. Das Gewerbeaufsichtsamt muss der Anzeige sofort
nachgehen. Ausreden wie "es ist schon Freitag Mittag" gelten nicht.
Bei groben Verstößen (z.B. herumfliegende Platten oder Hochdruckreinigung
von Dächern) kann auch die Polizei angerufen werden.
Link zur TRGS 519: www.mtm.de/TRGS519b.htm
Detaillierte Informationen über die Ausstiegs-Termine finden Sie auf der Webseite des Verbands der Faserzement-Industrie: www.faserzement.info/
Blick mit dem Endoskop in einen Nachtspeicherofen. Asbest hängt von der Bodenplatte herab. Foto: Ulrich-Raithel
Ältere Nachtspeicheröfen enthalten oft Asbest. Die Geräte stellen dadurch ein ständiges Gefährdungspotential dar: z.B. können durch einen Stoß gegen das Gerät Asbestfasern ins Zimmer entweichen. Auch sollte man auf keinen Fall, wie oft in den Bedienungsanleitungen gefordert, den Ausblasbereich hinter dem Gitter selbst reinigen.
Um Herauszufinden, ob das Gerät asbesthaltig ist, muss man die Gerätenummer (Typenschild) auf dem Gerät ausfindig machen, notfalls mithilfe des Elektrikers.
Eine Elektroheizgeräte-Datenbank ist im Internet verfügbar unter www.bbmelektro.de/...php.
Auch die Hersteller und die Versorgungsunternehmen können dann Auskunft erteilen. In München die Stadtwerke, Tel. 089 2361 - 5173.
Nachtspeicheröfen können schwach gebundenes Asbest, Speichersteine mit hohen Chromatgehalten und PCB-haltige elektrische Bauteile enthalten. Eine Entsorgung auf dem Sperrmüll ist nicht möglich. In jedem Fall muss eine sachkundige Firma nach den Schutzvorschriften der TRGS 519 sowohl den Abbau wie auch die Entsorgung übernehmen.
Asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden normalerweise in der Wohnung nicht mehr geöffnet. Am besten erfolgt die Entsorgung in folgenden Schritten:
Nachtspeicherofen elektrisch abklemmen, Ausblasbereichs und alle von vorn erreichbaren Öffnungen mit reißfestem Klebeband verkleben, Gerät vorsichtig nach vorne rutschen und die hinteren Öffnungen verkleben, Gerät nochmals in reißfeste Folie verpacken und als ganzes aus der Wohnung befördern.
Die Demontage im Innenraum erfordert eine teure Abschottung und wird aus Kostengründen vermieden.
Durch einmaliges Zerlegen eines alten, asbesthaltigen Nachtspeicherofens können mehr Asbestfasern freigesetzt werden, als in zehn Jahren Betrieb herausgeblasen werden. Räume sind nach solchen Zerlegungsaktionen oft asbestbelastet und müssen teuer dekontaminiert werden.
Alte Toaster, Haartrockner, Bügeleisen, Warmhalteplatten und Durchlauferhitzer können schwach gebundenes Asbest enthalten. Daher ist größte Vorsicht geboten. Informationen erhalten Sie vom Hersteller oder von einem Sachverständigen, der sich das Gerät allerdings ansehen muss.
Asbesthaltige Geräte packen Sie am besten staubdicht in Folie ein und entsorgen es über Ihre Gemeinde (Wertstoffhof, Giftmobil).
In bestimmten Fällen ja. Sie benötigen in der Regel ein Gutachten,
welches die Erforderlichkeit der Sanierung attestiert. Damit sind die meisten
Maßnahmen an alternden Asbestzementprodukten nicht steuerwirksam. Weitere
Informationen erhalten Sie vom Finanzamt oder Ihrem Steuerberater.
Quelle: Umweltinstitut München
Nehmen Sie zwecks Terminvereinbarung für eine Schadstoffanalyse Kontakt auf.
Beim Umgang mit Asbest und dem Bearbeiten asbesthaltiger Materialien werden Asbestfasern freigesetzt. Gelangen diese in die Lunge, können sie schon bei geringer Belastung die so genannte Asbestose auslösen. Dabei handelt es sich um eine Schädigung des Bindegewebes, welche Atemnot, Lungenfunktionseinschränkungen und in schweren Fällen Ateminvalidität zur Folge haben kann. Sie erhöht ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Die Exposition zusammen mit anderen Schadstoffen kann das Lungenkrebsrisiko noch vergrößern. So ist bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko bei Asbestbelastung wesentlich höher als bei Nichtrauchern. Außerdem ist Asbest einer der wichtigsten Auslöser des Pleuramesotheliom, eines Tumors des Rippen- und Lungenfells.
Mein Tätigkeitsgebiet umfasst folgende Städte/Orte:
Rahden, Espelkamp, Preußisch Oldendorf, Lübbecke, Rödinghausen, Bünde, Kirchlengern, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica, Hille, Hüllhorst, Löhne, Herford, Enger, Spenge, Neustadt am Rübenberge, Wunstorf, Garbsen, Haste, Bad Nenndorf, Stadthagen, Langenhagen, Obernkirchen, Rehren, Bad Eilsen, Bückeburg, Minden, Petershagen, Rehburg-Loccum, Uchte, Warmsen, Diepenau, Lauenau, Hannover, Hannover Buchholz, Hannover Mitte, Hannover Vahrenwald-List, Hannover Bothfeld-Vahrenheide, Hannover Buchholz-Kleefeld, Hannover Misburg-Anderten, Hannover Kirchrode, Hannover Bemerode, Hannover Wülferode, Hannover Südstadt-Bult, Hannover Döhren-Wülfel, Hannover Ricklingen, Hannover Linden, Hannover Limmer, Hannover Ahlen-Badenstedt, Hannover Davenstedt, Hannover Herrenhausen Stöcken, Berlin-Mitte, Berlin-Tegel, Berlin Spandau, Berlin-Tiergarten, Berlin Stralau, Berlin-Tempelhof, Berlin-Lichterfelde, Berlin-Wilmersdorf, Berlin-Prenzlauer Berg, Berlin-Weißensee, Berlin-Heinersdorf, Berlin-Niederschönhausen, Berlin-Schönholz, Berlin-Grunewald, Berlin-Schmargarendorf, Berlin-Charlottenburg, Berlin Zehlendorf, Sulingen, Wagenfeld, Diepholz, Stemwede, Steyerberg, Nienburg, Stolzenau, Landesbergen, Rehburg, Peine, Stederdorf, Sievershausen, Lehrte, Horsten, Riepen, Lindhorst, Meebeck, Enzen, Rusbend, Nenndorf, Preußisch Oldendorf, Preußisch Ströhen. Ströhen, Berlin Spandau, Potsdam, Schwielowsee, Hannover Oststadt, Hannover Lache, Hannover Sahlkamp
Arbeitsbereiche/Sachgebiete:
Asbest, KMF, Schimmel, DDT, PAK, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Aldehyde, Hausstaub, Benzol, Mineralfasern, Schimmel-Pilze, PCP, Lindan, Formaldehyd, Pyrethroide, Feinstaub, Allergie, Wärmeschutz, Hanf, Flachs, Lehm, Feuchtigkeit, Linoleum, Polystyrol, Pestizide, Weichmacher, Radon, PVC, PU-Schaum, Holzschutzmittel, Elektrosmog, Mobilfunk-Strahlung, Fertighausanalyse, Arbeitsplatzuntersuchung, Thermographie, natürliche Strahlung, Fertighaus, Melatonin, Schadstoffe im Fertighaus, Schlafplatz-Untersuchung, Flammschutzmittel, Zellulose, Vinylchlorid, Energetische Sanierung, Lüftung, Winddicht, Wärmeschutz, Trittschalldämmung, Mikrobiologie, Schlacke, Asphalt-Estrich, TRGS 519, TRGS 524, Sanierung, Kontrolle

Schimmel

Asbest-Bruchstücke

Milben
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